Barrierefreiheit
Erklärung Stand: 01.04.2026
Diese Erklärung bezieht sich auf § 14 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG M-V). Diese Regelung ist seit dem 5. Oktober 2018 rechtsgültig.
Das Amt Usedom-Nord setzt sich dafür ein, eine vollständig zugängliche Website für alle Benutzerinnen und Benutzer bereitzustellen. Das bezieht auch diejenigen Menschen mit ein, die auf Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte, Bildschirmvergrößerungssoftware und alternative Tastatureingabegeräte angewiesen sind, um im Internet zu navigieren. Es wird ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit entsprechend WCAG 2.2 AAA angestrebt
Es erfolgte eine manuelle Prüfung der geforderten Prüfschritte mittels des Portals https://easy-web-check.bf-lernen.de
Laufende Bemühungen zur Sicherstellung der Zugänglichkeit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 AAA, um die Zugänglichkeit zu bestimmen. Dabei handelt es sich um international vereinbarte Standards, die eine breite Palette von Empfehlungen und Best Practices für die Nutzbarmachung von Inhalten umfassen. Wenn wir unserer Website neue Seiten und Funktionen hinzufügen, werden alle Designs, Codes und Verfahren zur Eingabe von Inhalten anhand dieser Standards überprüft.
Die Barrierefreiheit einer Website ist ein fortlaufender Prozess. Wir testen Inhalte und Funktionen kontinuierlich auf die Einhaltung der WCAG 2.2 Stufe AAA und beheben alle Probleme, um sicherzustellen, dass wir die Standards erfüllen. Die Prüfung unserer Website wird von unserer Agentur mit branchenüblichen Tools durchgeführt:
- RAMP Accesible Web (automatisierter Scan aller Seiten)
- WAVE
- ARC Toolkit
- Silktide Acessiblity Checker
- Siteimprove Acessibility Checker
- IBM Equal Access Acessibility Checker
- Qual Web
- Tabify
- HeadingsMap
- Landmark Navigation
Barrierefreie Maßnamen auf unserer Website
- skalierbarer Text
- aussagekräftige ALT-Texte
- Einhaltung der Dokumentenhierarchie
- Tatstaturbedienbarkeit
- strukturierte Menü- und Linkführung
- responsives Layout für mobile Endgeräte
Zugänglichkeitsbeschränkungen
Keine Beschränkungen aktuell bekannt. Stand 27.04.2026.
Wo wir uns verbessern
Bei unseren Bemühungen, unsere Website auf den neuesten Stand zu bringen, konzentrieren wir uns auf die folgenden Bereiche:
Dies ist Teil unserer Bemühungen, die Erfahrung auf der Webseite amtusedomnord.de so angenehm wie möglich zu gestalten. Bitte beachten Sie, dass wir uns zwar bemühen, allen Benutzerinnen und Benutzern zugängliche Informationen zur Verfügung zu stellen, wir aber keine Garantie für die Zugänglichkeit von Websites Dritter übernehmen können, auf die wir verlinken.
Kontakt für Support bei Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Kommentare, Fragen und Feedback zu unserer Website.
Wenn Sie Hilfsmittel verwenden und Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website haben, nutzen Sie bitte das nachfolgende Hinweisformular: Wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen und Probleme zu lösen.
Beschwerden
Wenn nach Kontaktaufnahme und Feedback zu Problemen keine akzeptable Lösung gefunden wurde, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an folgende Stelle wenden:
Hausanschrift
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: +49 (385) 588 193 46
Telefax: +49 (385) 588 197 03
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Webseite: www.barrierefreies-web-mv.de
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Amt Usedom Nord) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LBGG M-V und Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://amtusedomnord.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 01.04.2026 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 01.04.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
[Kontaktdaten der Institution]
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit nach § 13 LBGG M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.03.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.03.2026 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de


