Aktuelle Informationen zu Fundsachen und zur Aufgabe einer Verlustanzeige für den Bereich des Amtes Usedom-Nord.
Sie haben etwas verloren?
Dann recherchieren Sie in der „Fundsuche“ nach Fundsachen, die im Umkreis von 10, 50 oder 100 km gefunden und an das Fundsachenregister gemeldet wurden. Im Bereich „Verlustanzeige“ können Sie Ihren Verlust erfassen, Ihre Verlustanzeige gegen die vorhandenen Fundmeldungen abgleichen und ggf. mit dem zuständigen Fundbüro bzw. mit dem Finder in Kontakt treten.
Sie haben etwas gefunden?
Dann melden Sie Ihren Fund dem zuständigen Fundbüro, indem Sie eine „Fundanzeige“ erfassen.
Hinweis: Gemäß § 965 Abs. 2 BGB ist ein Fund der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Erfassung einer Fundsache ist daher nur möglich, wenn das zuständige Fundbüro an das elektronische Fundsachenregister angebunden ist (Fundrecht).