Das Amt Usedom-Nord liegt im nordwestlichen Teil der Insel Usedom

im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, hat eine Fläche von etwa 6000 ha und eine Einwohnerzahl von rund 9000 Einwohnern.


Das Gebiet ist überwiegend durch Tourismus geprägt, verfügt über 11,8 km schönsten, familienfreundlichen Badestrand an der Ostsee, 4 Häfen, ein erstklassig ausgebautes Radwegenetz und viele Angebote während und auch außerhalb der Saison.

Von überregionaler Bedeutung sind die Gemeinde Peenemünde mit ihrem Historisch- Technischen Informationszentrum, die aufstrebenden Ostseebäder Zinnowitz, Karlshagen und Trassenheide sowie die Gemeinde Mölschow mit ihrem Landwirtschaftlichen Erlebnisbereich, dem grenzübergreifenden Jugendhand-werkerhof und die Kulturscheune zu nennen.

Ämter verfügen im Gegensatz zu amtsfreien Gemeinden über keinen hauptamtlichen Bürgermeister, welcher nicht nur Chef der Verwaltung ist, sondern die Gemeinde auch rechtlich allumfassend und unbeschränkt nach außen vertritt. Eine Trennung zwischen der Erfüllung gesetzlich übertragener Aufgaben und der Erledigung frei-williger Aufgaben gibt es nicht.

Ämter hingegen sind als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts lediglich Erfüllungsgehilfen (Schreibstube) der amtsangehörigen Gemeinden, wobei die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises dem Amt obliegen und die freiwilligen Aufgaben der Gemeinden durch ihre Gemeindevertretungen und den direkt gewählten ehrenamtlichen Bürgermeister erledigt werden.

Organe des Amtes sind der Amtsausschusses und der Amtsvorsteher. Der Amtsausschuss besteht aus den ehrenamtlichen Bürgermeistern und entsprechend ihrer Größe aus weiteren Mitgliedern der einzelnen Gemeindevertretungen. Der Amtsausschuss wählt den Amtsvorsteher und seine zwei Stellvertreter für 5 Jahre entsprechend der Wahlperiode der Gemeindevertretungen.

Unser Amtsausschuss besteht aus 12 Mitgliedern, und zwar aus Ostseebad Zinnowitz (5), Ostseebad Karlshagen (4), Ostseebad Trassenheide (1), Mölschow (1), Peenemünde (1). Neben dem Amtsausschuss gibt es einen Verwaltungsausschuss, der die Entscheidungen des Amtsausschusses vorbereitet und den Amtsvorsteher berät.

Gesetzlich vorgeschrieben ist darüber hinaus ein Rechungsprüfungsausschuss, welchem in unserem Amt nicht nur die Prüfung des Amtes sondern durch Übertragungsbeschluss auch die der Gemeinden obliegt.

Neben den politischen Gremien unterhält das Amt eine eigene Verwaltung. Chef der Verwaltung ist der ehrenamtliche Amtsvorsteher.

In der Verwaltung ist ein Personalrat gebildet, welcher aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht.

Außerdem haben die Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle gebildet. Schiedsmann ist Herr Thomas Fiebig.

Immobilien im Amt Usedom-Nord

Auf den folgenden Seiten werden die derzeitigen Grundstücksangebote der Gemeinden des Amtes Usedom-Nord veröffentlicht.

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Amtsblatt des Amtes Usedom-Nord

Das amtliche Mitteilungsblatt des Amtes Usedom-Nord erscheint monatlich und wird allen Privathaushalten des Amtsbereiches kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Usedom-Nord und der amtsangehörigen Gemeinden Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide, Mölschow und Zinnowitz.

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